Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Förderkreis Wimsener Mühle e.V. für den Online-Kauf von Eintrittskarten.
1. Allgemeines
Die Abwicklung für den Verkauf von Eintrittskarten (Tickets) für die vom Förderkreis Wimsener Mühle e.V. veranstalteten Kulturevents, die im Shop auf der Homepage www.Wimsen-Kulturmuehle.de online angeboten werden, erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen desFördervereins:Förderkreis Wimsener Mühle e.V.Gauberg 2388529 Zwiefalten
2. Kauf
Mit der Bestellung von Eintrittskarten (nachfolgend Tickets) beauftragt der Kunde den Förderverein mit der Abwicklung des Ticketkaufs. Durch den Kauf eines Tickets kommen in Bezug auf den Veranstaltungsbesuch vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer (nachfolgend Kunde genannt) und dem entsprechenden Veranstalter zustande. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht dabei vom Kunden aus, sobald er online seine Ticketbestellung aufgegeben hat (durch Klick auf den Button „jetzt kaufen“). Mit dem Verkauf bzw. dem Versand der Eintrittskarte kommt der Kaufvertrag zustande.
Der Gesamtpreis und seine Zusammensetzung und die darin enthaltene, gesetzliche Mehrwertsteuer werden in dem vom Kunden imOnline-Kaufprozess zusammengestellten, elektronischen Warenkorb angegeben. Je nach Auswahl des Kunden in Bezug auf bestimmte Leistungen, wie Versandarten und Bezahlarten können die dafür anfallenden Gebühren unterschiedlich sein. Der Kunde bestätigt im Online-Buchungsprozess durch Klick auf den Button die im Warenkorb aufgeführten Ticketendpreise und Gebühren.
3. Zahlung und Lieferung
a) Angebotene Zahlungsarten
Im Regelfall wird eine Zahlung per Vorauszahlung und PayPal angeboten. Die Belastung des entsprechenden Kontos erfolgt mitBestellannahme.
b) Angebotene Lieferarten
Abhängig von den Vorgaben des Veranstalters (Direktverkauf (Vorverkauf) bei den GEA-Geschäftsstellen, dem Gasthof Friedrichshöhle in Wimsen, dem Bierhimmel in Zwiefalten und in Ausnahmefällen in den ALB BOTE Geschäftsstellen) bietet der Förderkreis Wimsener Mühle e.V. nur die Lieferart Postversand an.
c) Die Lieferung der nummerierten Tickets erfolgt erst nach Zahlungseingang.
4. Eintritt
Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Die Vorlage einer Bestellbestätigung oder einerRechnung reicht hierfür nicht aus, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart.
5. Verlegung oder Ausfall einer Veranstaltung
Im Falle der Verlegung oder des Ausfalls einer Veranstaltung wird der Betrag der Tickets zurückerstattet. Versand- undServicegebühren werden nicht erstattet. Ein Rücknahmeanspruch hinsichtlich der bei anderen Stellen erworbenen Tickets besteht nicht.
6. Widerrufs-und Rückgaberecht
a) Rücktrittsrecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß §312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen imZusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Förderkreis Wimsener Mühle e.V. bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets. Wird bei einer Bestellung mit Zahlungsart Vorkasse ein Zahlungseingang nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Versand der Rechnung durch den Förderkreis gutgeschrieben, ist der Förderkreis Wimsener Mühle e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Bestellung zu stornieren.
b) Umtauschrecht
Ein Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
7. Verlust des Tickets
Bei Verlust und / oder Missbrauch des Tickets durch den Kunden besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder Erstattung.
8. Hausordnung
Beim Besuch der Wimsener Mühle ist die Hausordnungen zu beachten. Der Veranstalter und der Betreiber der Mühle haben das Recht, die Hausordnung für den Besuch des Veranstaltungsortes zum Inhalt des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu machen.
Auf Grund der aktuellen Sicherheitslage muss der Kunde damit rechnen, eine oder mehrere der folgenden Sicherheitsmaßnahmen in der Hausordnung verbindlich anordnet wird:
z.B. das Verbot der Mitnahme von großen Taschen und Rucksäcken oderz.B. das Verbot der Mitnahme von Gegenständen, die zu einer Gefährdung Dritter bei der Veranstaltung führen können.
9. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Gerichtsstand ist Reutlingen
Stand 15.02.2020